Oftmals lässt es sich nicht vermeiden. Sie haben eine Dienstleistung erbracht und Ihr Geschäftspartner möchte nicht bezahlen? Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt, der Gegner möchte Ihren Anspruch allerdings nicht ersetzen? Die Erhebung einer Klage scheint unausweichlich - ein Zivilverfahren ist die logische Konsequenz.
Unverbindlicher Kostenrechner
Geben Sie den Streitwert (Betrag, um den Sie streiten möchten) ein. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Kostenschätzung handelt, die keineswegs verbindlich ist. Je nachdem, welche Beweisanträge gestellt werden und abhängig davon, ob beispielsweise ein Gutachten notwendig ist oder nicht, können die Kosten auch wesentlich höher liegen.
Coming soon!Ich übernehme sämtliche Vertretungen in streitigen und außerstreitigen Zivilverfahren. Meine umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der Prozessführung stelle ich in Ihren Dienst, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Die Kosten für den Zivilverfahren verrechne ich nach dem RATG (=Rechtsanwaltstarifgesetz) bzw. den AHK (=allgemeine Honorarkriterien).
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung übernehme ich die komplette Abwicklung und Korrespondenz mit dieser. Ich erstatte die Deckungsanfrage und verrechne für den Fall, dass meine Leistungen von Ihrem Versicherungsumfang mitumfasst sind, direkt über Ihre Versicherung. Sollten Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben, gewähre ich Ihnen diesen als Rabatt auf meine Dienstleistungen.
Notwendige Schritte zur Vorbereitung eines Zivilverfahrens
Um Ihnen ein Gefühl dafür zu vermitteln, mit welchen Kosten Sie in einem Zivilverfahren rechnen müssen, stelle ich Ihnen beispielhaft folgende Aufstellung erster Instanz zur Verfügung: Angenommen Sie wollen einen Betrag in Höhe von € 10.500,00 einklagen, betragen die Kosten (inkl. USt) in etwa wie folgt:
Erste Instanz: