Sollten Sie in einen der vielen in Österreich vertriebenen sogenannten Schiffs- oder Immobilienfonds (zB MPC, HCI oder Holland) investiert haben, gibt es gute Neuigkeiten für Sie. Der OGH führte dazu erst kürzlich aus, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind, wenn mehrere Beratungsfehler vorliegen und einer davon erst später bekannt wurde. Wurde Ihnen daher beispielsweise mitgeteilt, dass es sich um eine sichere Veranlagung handelt und erhielten Sie ab 2009 immer wieder Schreiben, in welchen auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hingewiesen wurde, ist Ihr Anspruch in den meisten Fällen noch nicht verjährt und wird eine ehestmögliche Geltendmachung dringend angeraten.
Dies, da in nahezu allen Fällen der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen eine Vielzahl von Informationen nicht mitgeteilt bzw. falsch beraten wurde. Alleine der Umstand, dass Ihnen einer dieser Beratungsfehler zur Kenntnis gelangt, heißt nach der neuesten Judikatur des OGH eben gerade nicht, dass damit Ihr Anspruch verjährt ist. Die bisherige Praxis zeigt, dass in vielen Fällen ein durchaus positiver Ausgang für die Anleger erzielt werden kann.
Diese Judikatur kann auch auf die sogenannten Immobilienfonds umgelegt werden. Beispiele für solche Schiffs- oder Immobilienfonds die oftmals von Banken vertrieben wurden, sind jene von MPC oder HCI Shipping.