Übersicht

Sie beabsichtigen, eine Immobilie, die zu Wohnzwecken dient, anzumieten oder zu vermieten? Sie sind der Meinung, zu viel Miete zu bezahlen? Sehr gut - Ich kümmere mich um beide Anliegen. Mietverträge erstelle bzw. überprüfe ich zum Pauschalpreis. Der Pauschalpreis beinhaltet die Erstellung des Mietvertrages, eine Beratungsstunde sowie die Vornahme der Vergebührung oder die Kosten der Überprüfung des Mietvertrages. Für die Erstellung von Mietverträgen für Gewerbeobjekte sowie die Führung von Verfahren wegen überhöhtem Mietzins kontaktieren Sie mich bezüglich der zu erwartenden Kosten. Oftmals kann ich Ihnen auch hier einen Pauschalpreis anbieten, wobei sich dies danach richtet, welcher Aufwand mit der Erstellung des Mietvertrages bzw. der Verfahrensführung verbunden ist.

Mietvertragsrechner

Geben Sie den beabsichtigten Mietpreis (inkl. Betriebskosten und allfälliger USt.) in den Rechner ein und wählen Sie aus, ob die Anmietung oder Vermietung befristet oder unbefristet erfolgt.

Die angezeigten Preise werden gestaffelt reduziert. Ab einer Anzahl von 100 Mietverträgen über Wohnobjekte pro Jahr beträgt die Pauschale € 180,00 (inkl. USt.).

€ 0,00

Mein Angebot

Ich übernehme die gesamte Abwicklung für Sie. Sie teilen mir das Objekt und die gewünschte Miete mit, übermitteln mir die notwendigen Unterlagen und ich erstelle Ihren Mietvertrag, lasse diesen unterfertigen und vergebühren. Darüber hinaus überprüfe ich Ihnen zustehende Ansprüche wegen allenfalls zu viel bezahlter Miete. Oftmals sind die vorgeschriebenen monatlichen Mieten überhöht. In Verfahren vor der Schlichtungsstelle wird zur Überprüfung der zulässigen Miete in den meisten Fällen ein gerichtliches Gutachten eingeholt. In diesem wird eingangs das Objekt beschrieben und sodann eine Bewertung vorgenommen. Weiters besteht auch die Möglichkeit einer Mietzinsminderung, sollte Ihre Wohnung vorübergehend oder dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt benutzbar sein.

Notwendige Unterlagen bzw Informationen für die Erstellung von Mietverträgen

  • Daten zum Mietobjekt
  • Befristet oder Unbefristet
  • Betriebskosten
  • Gewünschte Miete
  • Ist ein Parkplatz inkludiert?
  • Wer ist der Mieter-soll für diesen von dritter Seite die Haftung übernommen werden?

Notwendige Unterlagen bzw Informationen für die Überprüfung allfälliger Mietzinsminderungsansprüche bzw der Angemessenheit der Miete

  • Mietvertrag
  • Welche Mängel liegen vor?
  • Über welchen Zeitraum?

Beispiel aus der Praxis

Bei einer Wohnung, deren Bewertung nach dem Richtwertgesetz zu erfolgen hat wird die zulässige monatliche Miete in der Regel wie folgt festgelegt (konkretes Beispiel aus der Praxis bezüglich einer Wohnung der Kategorie A in 1030 Wien):

Zuschlag für Gegensprechanlage: 1%
Zuschlag für Telefonanschluss: 1%
Zuschlag für Telekabelanschluss: 1%
Zuschlag für Waschmaschinenanschluss: 1%
Zuschlag für Fischgrätparkettboden: 2%
Zuschlag für guten Zustand: 5%
Abschlag für Dusche und WC in einem Raum: -2,5%
Abschlag für fehlende Belichtung der Küche: -2,5%
Abschlag für fehlendes Kellerabteil: -2,5%
Abschlag für Lärmbeeinträchtigung durch Straßenlage: -7,5%
Berechnung:
Der Richtwert für Wien: € 5,39
Prozentuelle Abschläge insgesamt: 4% (daher € 0,22)
Lagezuschlag: € 2,22
Richtwertmietzins pro m² Nutzfläche: € 7,39*

*exkl. Betriebskosten und USt.