Derzeit werden österreichische Gerichte mit einer Klagewelle der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH überhäuft. Von 500 Klagen ist die Rede.
Betroffen davon sind jene Anleger, die unter anderem als Treugeber und mittelbare Kommanditisten der Fonds-KG investierten. Beispielsweise zählt dazu auch der Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co KG ("Holland 47 ").
Der seitens der TVP geltend gemachte Anspruch stütz sich darauf, dass Sie als Anleger nicht gewinngedeckte Ausschüttungen erhalten hätten und dadurch Einlagen im Sinne von § 172 Abs 4 HGB zurückbezahlt worden seien. Dadurch soll es zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung der TVP gegenüber Gläubigern des Fonds kommen.
Die Helaba, Landesbank Hessen-Thüringen, Main Tower soll eine offene und fällige Darlehensforderung gegenüber dem Holland-Fonds haben. Der Vertrieb des Holland 47 erfolgte auf Grund eines KMG-Prospektes. Das Emissionsvolumen betrug € 46.997.000,00, wobei jenes in Österreich mit € 25.000.000,00 begrenzt war.
Die Struktur der Beteiligung ist bestimmt noch heute für viele Anleger ein Rätsel. Ob darüber ordnungsgemäß seitens der Banken oder Beratungsuntenehmen aufgeklärt wurde, darf stark bezweifelt werden. Die Anleger beauftragten die TVP damit, dem Holland Fonds als Treuhänderin mit einer bestimmten Betiligungssumme beizutreten. Dafür wurden die Beitrittserklärung unterfertigt und die Beteiligungssumme eingezahlt. Der Auftrag lautete wie folgt:
Die TVP wird beauftragt, als Treuhänderin die durch meinen Beitritt zur "Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co KG " erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages für mich zu verwalten.
Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedenfalls, dass der Kommanditgesellschaftsvertrag in § 23 Abs 3 und der Treuhandvertrag in § 9 Abs 3 die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vorsehen. Auch hier ist fraglich, ob Sie als Anleger darüber aufgeklärt wurden.
Die Helaba gewährte dem Holland Fonds ein Darlehen in Höhe von € 54.000.000,00 zzgl. Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 162.000,00, total daher € 53.838.000,00. Dieses hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 30. August 2013, wurde in der Folge jedoch verlängert. Die Fälligkeit trat schließlich mit 1. Januar 2014 ein, wobei die Forderung per 30. September 2016 € 16.308.787,19 beträgt.
Die Anleger des Holland Fonds erhielten im Jahr 2014 ein "Angebot " dahingehend, dass sie 70% der erhaltenen Ausschüttungen auf ein Konto der Helaba überweisen könnten, womit diese auf die restlichen 30% verzichten würde. Dieses Angebot war bis zum 15. September 2014 befristet. Jene Anleger, die von dieser Möglichkeit keinen Gebracht machten, erhielten bereits eine Klage oder werden in der Folge aller Voraussicht nach eine solche zugestellt erhalten.
Mein Angebot für Sie als betroffener Anleger:
1. Abwehr der gegen Sie geltend gemachten Ansprüche
Die Kosten für die Vertretung im Prozess richten sich nach dem RATG (=Rechtsanwaltstarifgesetz). Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ersuche ich mir mit Übermittlung Ihrer Unterlagen sogleich auch die Polizzennummer mitzuteilen. Bei einer Deckungszusage kommen keine Kosten auf Sie zu. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, biete ich Ihnen einen Rabatt von 50% auf das Honorar gemäß RATG an.
2. Geltendmachung Ihrer Ansprüche aufgrund einer Fehlberatung
In vielen, wenn nicht sogar den meisten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass Sie als betroffener Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Funktionsweise der sogenannten "Schiffs- oder Immobilienfonds " beraten wurden. Vertrauen Sie mir aufgrund meiner langjährigen Expertise die Geltendmachung Ihrer Ansprüche.