Übersicht

Neben der Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsbewilligung (in den meisten Fällen die Rot-Weiß-Rot Karte) zu beantragen, existieren auch Niederlassungsbewilligungen ohne Arbeitserlaubnis. Diese Niederlassungsbewilligungen sind stark beschränkt und existieren unterschiedliche Quoten pro Bundesland. Für das Bundesland Wien sind diese Niederlassungsbewilligungen für das Jahr 2019 bspw auf 130 Stück beschränkt. Im Dezember 2019 waren im Bundesland Burgenland beispielsweise bereits 26 von 30 möglichen Niederlassungsbewilligungen vergeben, 4 Akten offen und 60 Anträge auf der Warteliste.

Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen den verschiedenen Rot-Weiß-Rot Karten sowie der Niederlassungsbewilligung

Um eine spezielle Bewilligung beantragen zu können, müssen zuerst einmal die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sein.

In weiterer Folge kann sodann geprüft werden, ob die Erlangung eines Aufenthaltstitels erreicht werden kann. Hierzu ist bei Beantragung der Rot-Weiß-Rot Karte eine bestimmte Punkteanzahl zu erreichen.

Mein Angebot

Ich berate und vertrete Personen hinsichtlich der Erlangung eines Aufenthaltstitels in Österreich. Durch mein Netzwerk von Steuerberatern, einem Übersetzungsbüro sowie Notaren kann ich hier die gesamte Korrespondenz und Abwicklung bzw Koordination für Sie übernehmen. Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist grundsätzlich in ihrem Heimatland anzubringen, wobei auch hier Ausnahmen bestehen. Sollte der Erstantrag im Inland gestellt werden können, begleite ich Sie gerne zur Behörde.

Darüber hinaus berate ich Sie auch hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten von Aufenthaltstiteln.

Allgemeine Voraussetzungen

Gesicherter Lebensunterhalt: Dieser ist momentan dann gegeben, wenn Ihnen € 872,31 (als Alleinstehender) oder € 1.307,89 (als Ehepaar) sowie zusätzlich € 134,59 (pro Kind) monatlich zur Verfügung stehen (nach Abzug sämtlicher Kosten).

Krankenversicherung: Weiters müssen Sie über eine Krankenversicherung verfügen, welche sämtliche Risiken abdeckt, die in Österreich leistungspflichtig sind. Ich arbeite hier mit einem Konsulenten aus der Versicherungsbranche zusammen, der Ihnen gerne ein Angebot unterbreitet.

Unterkunft: Sie müssen über eine ortsübliche Unterkunft verfügen. Das Vorweisen eines Mietvertrages ist ausreichend.

Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung: Sie sollten über einen einwandfreien Leumund verfügen.

Rot-Weiß-Rot Karten

Besonders Hochqualifizierte: 70 von 100 Punkten müssen erreicht werden (zB 40 Punkte für PhD, 2 Punkte pro Jahr Berufserfahrung sowie 20 Punkte, sollten Sie jünger als 35 Jahre alt sein).

Fachkräfte in Mangelberufen: 50 von 75 Punkten müssen erreicht werden. Bei welchen Berufen es sich um Mangelberufe handelt, wird in einer Verordnung kundgemacht. Derzeit zB Spengler, Fräser oder Dachdecker.

Sonstige Schlüsselkräfte: 50 von 75 Punkten notwendig. Zusätzlich muss ein Gehalt von zumindest € 2.325,00 bezahlt werden.

Studienabsolventen

Selbständige Schlüsselkräfte

Notwendige Unterlagen

  • Reisedokument
  • Geburtsurkunde
  • Lichtbild
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis über Unterkunft, Krankenversicherung sowie gesicherten Lebensunterhalt
  • Allenfalls weitere Urkunden

Bitte beachten Sie, dass die vorgelegten Urkunden entweder in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein müssen. Sind sie dies nicht, sind übersetzte Unterlagen vorzulegen. Diesfalls können Sie in Ihrem Heimatland die österreichische Vertretungsbehörde aufsuchen und sich gem. dem Haager Beglaubigungsübereinkommen die übersetzten Unterlagen mittels Apostille versehen lassen, womit eine notarielle Beglaubigung ersetzt wird.