Übersicht

Sie sind in einem Krankenhaus operiert worden und leiden nun an Schmerzen? Sie sind der Meinung, dass Sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt oder behandelt bzw. operiert wurden? Ärztliche Kunstfehler sind heutzutage leider kein Einzelfall. Immer häufiger klagen Patienten darüber, nicht lege artis behandelt oder ungenügend über die mit einer Behandlung verbundenen Risiken aufgeklärt worden zu sein.

Mögliche Ansprüche

Um einen Anspruch geltend machen zu können, müssen für die Verschuldenshaftung einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Schaden muss vorliegen, der rechtswidrig und schuldhaft zugefügt wurde, wobei die Handlung kausal (also ursächlich) für den Schadenseintritt gewesen sein muss.

Wichtig zu wissen ist es auch, dass Ansprüche nicht ewig geltend gemacht werden können. 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger sind Ansprüche verjährt und sollten daher immer so rasch wie möglich geltend gemacht werden. Oftmals ist es auch geboten, einen Anspruch bereits dann geltend zu machen, wenn ein Schaden zwar noch nicht bezifferbar ist, jedoch sicher ist, dass er dies in Zukunft sein wird. Es ist dann ein sogenannter Feststellungsanspruch zu erheben.

Bei Schmerzen handelt es sich (wie beispielsweise auch bei entgangener Urlaubsfreude) um einen immateriellen Anspruch, da dieser nicht in Geld messbar ist. Für die Schadensberechnung, welche global erfolgt, sind bei einer Körperverletzung gemäß § 1325 ABGB die Heilungskosten, Verdienstentgang, Schmerzensgeld sowie die Verunstaltungsentschädigung, bei einer Tötung gemäß § 1327 ABGB die Begräbniskosten sowie der Unterhalt von Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

In Abweichung von den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arzt beweisen, dass sein Verhalten nicht kausal für den eingetretenen Schaden war.

Mein Angebot

Ich berate Sie hinsichtlich der durch Sie erlittenen Schmerzen. Der Ablauf ist unkompliziert: Sie senden mir vorab Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post zu, woraufhin Sie einen Fragebogen von mir erhalten. Anhand der Antworten überprüfe ich vorab unverbindlich, ob Ihnen Ansprüche zustehen könnten. Dadurch entstehen Ihnen noch keine Kosten.

Sollte ich aufgrund der übermittelten Unterlagen sowie Antworten zur Auffassung gelangen, dass Ihnen ein Anspruch zustehen könnte, wird Sie mein Sekretariat zwecks Vereinbarung eines persönlichen Beratungsermines kontaktieren.

Schmerzengeld / Berechnungshilfe

  • Leichte Schmmerzen: € 110,00 pro Tag
  • Mittlere Schmmerzen: € 2200,00 pro Tag
  • Starke Schmmerzen: € 330,00 pro Tag
  • Haushaltshilfe: € 10,00 pro Stunde

Inwieferne leichte, mittlere oder starke Schmerzen vorliegen und wie lange diese andauerten, wird in der Regel von einem Sachverständigen festgestellt. Ebenso von diesem festgestellt wird, ob und bejahendenfalls wie lange eine Haushaltshilfe notwendig war, wenn Tätigkeiten des täglichen Bedarfs nicht selbständig durchgeführt werden konnten (Einkäufe, Reinigung der Unterkunft, Hund ausführen,...).

All dies stellt allerdings eine bloße Berechnungshilfe dar. Der Anspruch wird global bemessen, was bedeutet, dass insgesamt betrachtet ein Ausgleich für den Geschädigten erzielt werden soll.

Zusätzlich zu dem Ausgleich in Geld besteht die meistens genutzte Möglichkeit, die Haftung für zukünftig erst eintretende Schäden zu begehren. Sollten Sie daher erst in mehreren Jahren Schmerzen erleiden, die auf die ursprüngliche Schädigung zurückzuführen sind, hat Ihnen der Schädiger auch die daraus resultierenden Ansprüche zu ersetzen.

Beispiele aus der Praxis

  • € 220.000,00 Querschnittslähmung eines 59-jähriger Mannes mit kompletter Lähmung ab dem Bauchnabel nach unten und nur noch geringer Restbeweglichkeit der Arme
    € 150.000,00 Blindheit eines Kleinkindes praktisch seit Geburt aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers und damit verbundene gravierende Beeinträchtigungen der Entwicklung und in der Folge auch beträchtliche psychische Belastungen
    € 42.000,00 ARDS-Syndrom nach Operation aufgrund eines Arztfehlers bei der Nachbehandlung sowie Inkontinenz Grad III sowie bleibende Zwerchfelllähmung links als Dauerschaden
    € 9.600,00 53 Jahre alte Frau mit einer Lungenentzündung aufgrund einer Legionelleninfektion
    € 4.400,00 Bruch einer Rippe.
    € 1.000,00 Nervenläsion durch Injektionsnadel bei einer Zahnbehandlung

Mögliche Anspruchsgegner

  • Stadt Wien, wenn Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden
  • Der behandelnde Arzt persönlich
  • Die private Krankenanstalt
  • Verhandlungen werden in der Praxis eingangs meist mit der Haftpflichtversicherung geführt. Wird hier keine Einigung erzielt, richtet sich der Anspruch allerdings nicht gegen die Versicherung (dies ist nur bei Verkehrsunfällen vorgesehen), sondern gegen den Krankenhausträger bzw. den Arzt.

    Wurden Sie beispielsweise im SMZ Ost nicht ordnungsgemäß aufgeklärt oder lege artis behandelt, ist der Anspruchsgegner die Stadt Wien, da diese der Rechtsträger des Krankenhauses ist.

    Oftmals wird hier seitens der Stadt Wien angeboten, ein Gutachten auf deren Kosten einzuholen, sobald Ansprüche erhoben werden. Dies ist jedoch nicht immer so - in einigen Fällen ist man auch darauf verwiesen sofort gerichtlich vorzugehen.