Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich samt Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden. Davor muss eine ärztliche Aufklärung erfolgt sein, die für jeweils 5 Jahre ihre Gültigkeit behält.
Jede Patientenverfügung, die Sie errichten, kann im Patientenverfügungsregister registriert werden.
Vorsorgevollmacht
Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, mittels welchem Sie darüber verfügen, wer im Falle des Verlustes Ihrer Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit als Bevollmächtigter für Sie auftreten darf und soll. Festgelegt werden kann dabei auch, in welchem Umfang der von Ihnen Bevollmächtigte einschreiten darf. Schließlich steht es Ihnen auch frei, mehrere Personen mit zB unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen.
Patientenverfügung
Bei der Patientenverfügung hingegen legen Sie einerseits eine Vertrauensperson und andererseits fest, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Sie können beispielsweise verfügen, künstliche Ernährung oder Beatmung zur Gänze oder aber nur zum Teil abzulehnen, ob Sie die Verabreichung herzstärkender Medikamente oder die Aufrechterhaltung lebenswichtiger Organe wünschen.
Durch meine enge Zusammenarbeit mit einer Wiener Ärztin in 1210 Wien sparen Sie sich einen Weg. Sollten Sie nämlich Interesse daran haben, eine Patientenverfügung aufzusetzen, wickeln wir dies gemeinsam in der Ordination ab.
Hinsichtlich der Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf Anfrage hin ein Formular von mir zugesandt, in welchem Sie mir einige Fragen beantworten. Anhand dieser Antworten erstelle ich Ihre Vorsorgevollmacht und vereinbare nach Akkordierung des Inhaltes den Termin beim Notar.
Unterschieden wird hier zwischen der beachtlichen und der verbindlichen Patientenverfügung. Die Unterscheidung liegt sowohl in den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit, als auch im Inhalt begründet.
Bei der beachtlichen Patientenverfügung äußern Sie lediglich Ihren Willen dahingehend, dass im Falle eines Zutandes, der zum Tod führt, auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird und Sie nur die Verabreichung von Schmerzmitteln wünschen.
In der verbindlichen Patientenverfügung dahingegen wird ganz konkret angegeben, welche Maßnahmen abgelehnt werden. Jede andere Maßnahme kann dann eingesetzt werden. Wünschen Sie zB zwar die künstliche Ernährung, dies jedoch nur mit einer Magensonde, keinesfalls jedoch über Infusionen, kann dies verfügt werden.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht wird entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben, vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Gericht errichtet oder aber von 3 Zeugen unterschrieben.
Folgende Punkte nehme ich in Vorsorgevollmachten jedenfalls auf: Name, Geburtsdatum, Adresse der Vertrauensperson sowie deren Bereiche und die Wirksamkeit. Weitere individuelle Wünsche - wie beispielsweise auch, ob dem Bevollmächtigten ein Entgelt zusteht - können im Detail besprochen werden.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte bereits im Vorfeld darüber nachgedacht werden, allenfalls auch ein Testament zu errichten. Auch dies übernehme ich gerne für Sie.
Bezüglich der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen arbeite ich mit Frau Dr Birgit Stohlhofer zusammen. Durch diese Kooperation haben Sie als Mandant zwei Vorteile: Einerseits kann ich Ihnen so einen Pauschalpreis anbieten, der auch bereits die Kosten der ärztlichen Tätigkeit beinhaltet und andererseits findet der gesamte Vorgang in der Ordination in 1210 Wien statt und dauert etwa 1 1/2 Stunden.
Die Kosten dafür betragen pauschal € 550,00. Darin sind bereits sämtliche Honorare sowohl von mir als auch der Ärztin samt Barauslagen inkludiert.