Banken, Wertpapiervermittler sowie Versicherungsberater treffen bei der Beratung eine umfassende Sorgfaltspflicht. Unabhängig davon, ob Sie Wertpapiere (zB Aktien, Anleihen oder Fonds) kaufen oder aber Versicherungen (zB Lebensversicherungen) abschließen, sind Sie darüber aufzuklären, welche Risiken damit verbunden sind. Verabsäumt Ihr Berater dies, haftet er unter Umständen für einen dadurch entstandenen Schaden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie falsch beraten oder nur ungenügend aufgeklärt worden sind, kontaktieren Sie mich und ich überprüfe Ihnen zustehende Ansprüche.
CHF, Immofinanz und andere "Verdächtige"
Sie haben Wertpapiere erworben und Verluste erlitten? Sie haben einen Fremdwährungskredit abgeschlossen und stehen nun einem wesentlich höheren Kreditobligo gegenüber? In den letzten Jahren kamen Wertpapiere wie Meinl European Land (nunmehr Atrium), Immofinanz, Immmoeast, Alpine oder Schiffs- sowie Immobilienfonds (beispielsweise von MPC oder HCI Shipping) nicht mehr aus den Medien.
Herbe Verluste mussten von Anlegern hingenommen werden. Oftmals erfolgte jedoch keine oder eine nur mangelhafte Beratung. Dies führt dazu, dass aus diesen Investitionen resultierende Verluste der Bank oder sonstigen Vermittlern gegenüber geltend gemacht werden können.
Ebenso verhält es sich mit Fremdwährungskrediten. Viele derartiger Kredite wurden in den "goldenen Zeiten" abgeschlossen. Die Argumente dafür waren die niedrigeren Zinsen sowie das Potential, durch eine Stärkung des EUR weniger zurück bezahlen zu müssen. In der Folge schwächte der EUR jedoch ab, was im Endeffekt dazu führte, dass die Schweizer Nationalbank am 15 Jan 2015 die Stützung des EUR-Kurses aufhob und dieser im Verhältnis zum CHF auf bis zu 0,85 in den Keller rasselte. Kreditnehmer, denen davor eine sogenannte Stop-Loss Order abverlangt wurde, stehen nun einem wesentlich höheren Kreditobligo als ursprünglich gegenüber.
Eine weitere Problematik bei Fremdwährungskrediten tat sich dadurch auf, dass in vielen Fällen sogenannte endfällige Fremdwährungskredite abgeschlossen wurden, die Tilgungsträger sich allerdings negativ entwickelten.
Ich berate Sie hinsichtlich Ihrer erlittenen Verluste. Der Ablauf ist unkompliziert: Sie senden mir vorab Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post zu, woraufhin Sie einen Fragebogen von mir erhalten. Anhand der Antworten überprüfe ich vorab unverbindlich, ob Ihnen Ansprüche zustehen könnten. Dadurch entstehen Ihnen noch keine Kosten.
Sollte ich aufgrund der übermittelten Unterlagen sowie Antworten zur Auffassung gelangen, dass Ihnen ein Anspruch zustehen könnte, wird Sie mein Sekretariat zwecks Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermines kontaktieren.
Never ending Story: IMMOFINANZ. Innerhalb der Immofinanz-Gruppe wurden rund € 230.000.000 für Ankäufe von Aktien der Tochtergesellschaften und der Aviso Zeta AG (ehemalige Constantia Privatbank AG) zur Verfügung gestellt. In keinem der Geschäftsberichte der Immofinanz AG oder der Immoeast AG oder einer ad-hoc Mitteilung bis einschließlich August 2007 findet sich ein Hinweis auf diese Käufe.
Im Spetember 2007 waren Aktienpositionen von knapp einer Milliarde Euro in Immofinanz- und Immoeastaktien in Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Aviso Zeta AG aufgebaut.
Der entstandene Schaden aus den Kursverlusten und den Refinanzierungskosten belief sich Mitte 2008 auf deutlich über € 300.000.000,00. Die Kursverläufe zwischen 2004 und 2007 entsprachen daher nicht dem tatsächlichen Angebot und Nachfrage. Es wurde ein künstliches Kursniveau an der Börse erzielt und dadurch eine geringere Volatilität suggeriert, als sie tatsächlich bestand.
Auch erhebliche Corporate Governance Defizite lagen bei der Immofinanz vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa 20% des Kursverlustes zwischen September 2008 und Ende 2009 auf diese Defizite zurückzuführen sind.
Unzählige Wertpapiere haben in den letzten Jahren entweder dramatische Kursverluste eingefahren oder aber sind sogar komplett wertlos geworden. Ein immer wieder in den Medien aufgetauchtes Thema sind die Kommanditbeteiligungen, die an allen möglichen Konstrukten vermittelt wurden.
Ein Beispiel dafür ist der MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial IV. Bei diesem handelt es sich um einen geschlossenen Lebensversicherungsfonds, der in der Rechtsform einer GmbH & Co KG emittiert wurde. Der Kunde wird hier Kommanditist. Komplementär und Geschäftsführerin war die MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial IV mbH.
In den Verkaufsprospekten war nicht ausgeführt, dass ein hohes Verlust- bzw. sogar Totalverlustrisiko besteht, dass die Kommanditistenhaftung nicht wieder auflebt, dass ein erhebliches Fremdfinanzierungsrisiko besteht und dass die Auflösungsbestimmungen nachteilig für den Kommanditisten waren.
Nach aktueller Judikatur des OLG Wien und auch des OGH ist die Verjährungsfrage für jeden Beratungsfehler einzeln zu überprüfen und beginnt daher jeweils gesondert zu laufen. Es ist daher nach wie vor möglich, nicht nur bei diesem Wertpapier, sondern auch bei einer Vielzahl anderer Beteiligungen an Schiffs- oder Immobilienfonds möglich, Ansprüche geltend zu machen.
Dramatisch entwickelt hat sich die Situation für jene Kunden, die Fremdwährungskredite in CHF abschlossen und in weiterer Folge eine Stop-Loss Order "empfohlen" bekamen. Dabei handelt es sich um ein Instrument, mit dem Kursverluste unter einen vom Kunden vorgegebenen Kurs verhindert werden hätten sollen.
Als die Schweizer Nationalbank am 15 Jan 2015 die Stützte des EUR aufhob, rutschte dieser im Verhältnis zum CHF in den Keller. Zwar erholte sich der EUR wieder auf knapp über CHF 1,-, für viele bedeutete jedoch diese Entwicklung dramatische Verluste. Im Schnitt kann aufgrund der Erfahrung aus der Praxis gesagt werden, dass Kunden Stop-Loss Order im Bereich von 1,18 bis 1,21 erteilten. Viele Kredite genau dieser Kunden wurden jedoch weit unter diesen gesetzten Kursen tatsächlich konvertiert.
In Zahlen bedeutet dies folgendes: Hat ein Kreditnehmer beispielsweise einen Kredit in Höhe von CHF 125.000,00 offen und erteilte eine Stop-Loss Order bei 1,19,-, wurde tatsächlich jedoch bei einem Kurs von 0,95 konvertiert, entstand dem Kreditnehmer ein Schaden in Höhe von € 26.536,93! Diesen Schaden kann der Kreditnehmer, sollte er nicht über dieses Risiko aufgeklärt worden sein, bei seiner Bank geltend machen.
Eine weitere Problematik in Zusammenhang mit Krediten, die gerade brandaktuell ist: Negativzinsen. Die Banken vertreten unisono die Meinung, dass sie die negativen Zinsen nicht an die Kunden weiterzugeben haben. Bisher liegt eine gegenteilige Entscheidung vor. Ich berate Sie hier gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.