Erfreuliche Neuigkeiten gibt es für Anleger der ALPINE. Das OLG Wien hat erst kürzlich ein Urteil des Erstgerichtes hinsichtlich der Haftung einer Bank (BAWAG) bestätigt. Darin heißt es, dass der der Bank zuzurechnenden Beraterin bekannt war, dass es sich bei den Anleihen der ALPINE (im konkreten Fall jene mit der Laufzeit von 2010-2015) um Wertpapiere mit hohem Risiko handelte. Da die Kläger jedoch nur Wertpapiere mittleren Risikos erwerben wollten, verpflichtete das Erstgericht die Bank dazu, den Kaufpreis samt Zinsen an die Kläger zurück zu bezahlen.

Haben Sie in Anleihen der Alpine investiert?

Sollten Sie in ein Wertpapier der ALPINE investiert haben und beispielsweise über einen der folgenden Punkte von ihrer Bank bzw. Berater nicht aufgeklärt worden sein, sollten Sie Ihre Ansprüche jedenfalls überprüfen lassen, da gute Chancen bestehen, dass Sie den von Ihnen investierten Betrag (oder zumindest einen Teil davon) retour erhalten:

  1. die Alpine Holding GmbH keine börsennotierte Gesellschaft ist, die Publizitätspflichten und Kontrollen unterliegt, und kein Rating aufweist,

  2. die Haupteigentümerin eine spanische Gesellschaft ist,

  3. die Gewinn- und Eigenkapitalquote kontinuierlich sanken,

  4. die Emittentin, d.h. die Alpine Holding GmbH keine Bautätigkeiten und kein Bauträgergewerbe ausübte,

  5. an Aktivvermögen lediglich EUR 8.000,00 in bar, sowie

  6. die Alpine Holding GmbH eine Beteiligung an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH (94%; diese ist zu 81,544% an der ALPINE Bau GmbH beteiligt) und der E.Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH (100 %; diese ist zu 6 % an der ALPINE Bau Deutschland AG beteiligt) hatte und

  7. keinerlei sonstige materielle Werte (nicht einmal Büromaterial), außer den Beteiligungen an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH und der E.Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH hatte sowie

  8. 2010 kaum Gewinn und im laufenden Jahr des Verkaufes erhebliche Verluste erzielte,

  9. die Bestätigungsvermerke einen Zusatz hatten und nicht bewertbare und in der Einbringlichkeit nicht völlig sichere Forderungen in Millionenhöhe existierten, deren Ausfall zumindest Reorganisationsbedarf bewirken würden,

  10. die Veranlagung von den Emissionsbanken ua der BAWAG als solche mit hohem Risiko eingestuft wurde und damit mit den Vorgaben der meisten Anleger unvereinbar war.

Es ist nach wie vor möglich, Ansprüche gegen Banken bzw. Berater und Vermittler von Anleihen der Alpine geltend zu machen. Allerdings sollte hier aufgrund der möglichen Verjährung rasch gehandelt werden.

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